Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die zu Hause von gepflegt werden, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine sogenannte Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen. Diese Beratung dient der Sicherstellung der Pflegequalität und wird von einer unserer qualifizierten Pflegefachkräfte übernommen.

Pflegegrad 2 und 3:

halbjährlich (alle 6 Monate)

Pflegegrad 4 und 5:

vierteljährlich (alle 3 Monate)

Die Kosten für diese Beratung übernimmt die Pflegekasse. Selbstverständlich kümmern wir uns um die Dokumentation und Bestätigung mit der Kasse – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie vertrauensvoll und unverbindlich.

Unsere erfahrenen Pflegeberater:innen nehmen sich Zeit für Ihre Fragen und helfen Ihnen dabei, die passende Unterstützung zu finden – kompetent, herzlich und verständlich.

Wir übernehmen die medizinische Versorgung, Medikamentengabe, Wundversorgung und Injektionen zuverlässig und fachgerecht.

Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität für mehr Wohlbefinden im Alltag.

Wir springen ein, wenn pflegende Angehörige einmal verhindert sind.

Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen, Kochen und Putzen für ein gepflegtes Zuhause.

Individuelle Beratung und Begleitung rund um Ihre Pflegeleistungen.

Einfühlsame Begleitung und Betreuung, auch speziell für Menschen mit Demenz.